Ihre Anwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in Wolfratshausen

Rechtsanwalt Brinkmann führt seit Jahren Schulungen und Fortbildungsseminare für Hausverwalter durch. Da das WEG Recht als solches wenig Regelungsinhalt besitzt, ist ein fortwährendes Studium der Rechtsprechung in diesem Bereich unerlässlich. Wir veröffentlichen daher auf unserer Seite grundsätzlich ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Wolfratshausen zum Wohnungseigentumsrecht. Besonders intensiv widmet sich Rechtsanwalt Brinkmann der Problematik von Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum die erfahrungsgemäß eine Vielzahl von rechtlichen Problemen mit sich bringen.

Wohnungseigentumsrecht Wolfratshausen

Rechtsanwalt Brinkmann hat in den letzten Jahren diverse Luxussanierungen im Münchner Raum erfolgreich begleiten können. Selbstverständlich widmet Rechtsanwalt Brinkmann sich auch alltäglichen Problemen, sei es das rückständige Hausgeld oder die Hausverwaltung, die nichts tut.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Anfechtungsfrist
  • Anfechtungsklage
  • Aufteilungsplan
  • Bauliche Veränderungen
  • Beschluss
  • Beschlussanfechtung
  • Eigentümerversammlung
  • Entzug des Wohnungseigentums
  • Gemeinschaftseigentum
  • Gemeinschaftsordnung (GO)
  • Grundbucheintragung
  • Hausgeldabrechnung
  • Hausmeister
  • Instandhaltung
  • Instandhaltungsrücklage
  • Mehrheitsbeschluss
  • Mehrheit, qualifizierte
  • Öffnungsklauseln
  • Sondereigentum
  • Sondernutzungsrecht
  • Sonderumlage
  • Stellplatz
  • Teilungserklärung
  • Verhaltensverstöße
  • Wohngeld
  • Wohnungseigentümer
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Brinkmann Fachanwälte
Obermarkt 16
82515 Wolfratshausen

08171 / 34 67 65