Amtsgericht Wolfratshausen, Az. 8 C 802/15 WEG
Urteil vom 29.03.2017
Folgt ein Wohnungseigentümer der Einladung eines anderen Wohnungseigentümers, so sind die gefassten Beschlüsse nicht wegen § 24 WEG anfechtbar, wonach der Verwalter die Versammlung der Wohnungseigentümer einberuft.
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